Allgemeine Geschäftsbedingungen

der CRUVIDU GmbH für die Marke

„digitaler-zwilling-360.de“

Stand: Juli 2021

§ 1 – ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH

  1. Die CRUVIDU GmbH – nachfolgend Auftragnehmer – bietet unter der Marke „digitaler-zwilling-360.de“ Leistungen zur Erstellung von 3D und 360-Grad-Inhalten. Dazu gehören je nach Angebotsumfang 360° Kugelpanoramafotos, Grundrisse, virtuelle Rundgänge, zusammenhängende 3D Visualisierung von Innenräumen sowie damit verbundene Service- und Beratungsleistungen. Darüber hinaus gibt es Dienstleistungen im Bereich von Google Earth Rundflügen, der Extraktion von 3D-Modellen und Erweiterung von Google Street View sowie Alexa Skills Programmierung.
  2. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.
  3. Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind Unternehmer. Dazu zählen natürliche, juristische oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
  4. Sollten die AGB ausnahmsweise auch Rechtsgeschäften mit Verbrauchern (§ 13 BGB) zugrunde gelegt werden, gelten sie nur insoweit, als sie nicht den Bestimmungen der §§ 305 ff. BGB widersprechen.
  5. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle zukünftigen Lieferungen, sofern nicht ausdrücklich etwas abweichendes vereinbart wurde
  6. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen erkennt der Auftragnehmer nicht an. Sie erlangen keine Wirksamkeit und werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass die CRUVIDU GmbH diese ausdrücklich schriftlich anerkennt.

§ 2 – VERTRAGSSCHLUSS

  1. Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber auf der Basis eines Angebots des Auftragnehmers diesem einen Auftrag erteilt. Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber seine Angebotsannahme via Telefon oder E-Mail bekundet.
  2. Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen für den Auftraggeber. Eine Haftung gegenüber Dritten übernimmt der Auftragnehmer vorbehaltlich einer ausdrücklichen abweichenden Vereinbarung nicht.

 § 3 – PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

  1. Soweit für die vertragsgemäßen Ausführung der Leistung erforderlich, gewährleistet der Auftraggeber dem Auftragnehmer zu einem gemeinsam vereinbarten Termin Zugang zu seinen Räumen bzw. in zuzurechnende Räume Dritter.
  2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Insbesondere hat der Auftraggeber die Räumlichkeiten so herzurichten und aufzuräumen, wie sie im Rahmen der Leistungserstellung fotografiert bzw. aufgenommen werden sollen.
  3. Der Auftraggeber ist dazu verpflichtet, die aufzunehmenden Bereiche frei von personenbezogenen und sensiblen Daten sowie privaten Informationen oder urheberrechtlich geschützter Gegenstände Dritter (auch Marken-, oder Geschmacksmusterrechte) zu halten. Anmaßende, pornografische, verfassungsfeindliche oder sittenwidrige Darstellungen und Gegenstände müssen entfernt werden. Es können im Nachhinein keine Bildbereiche geschwärzt, ausgeblendet oder in jedweder Form bearbeitet werden.
  4. Lichtquellen sind einzuschalten und eine geeignete Beleuchtung durch den Auftraggeber zu stellen. Sollten durch notwendige Aufräumarbeiten Verzögerungen im Ablauf entstehen, können diese dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zum regulären Stundensatz zusätzlich in Rechnung gestellt werden.

§ 4 – LEISTUNGSUMFANG

  1. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach dem Angebot des Auftragnehmers. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der Erstellung der im Auftrag festgelegten Leistungen.
  2. Die Hauptleistung des Auftragnehmers liegt in der Erstellung von virtuellen Rundgängen sowie zusammenhängenden 3D Visualisierungen von Innenräumen mittels einer Drittdienstleister-Software. Daneben können unabhängig 360-Grad-Bilder erstellt oder aus der 3D Visualisierung extrahiert werden. Des Weiteren werden Dienstleistungen im Bereich von Google Earth Rundflügen, der Extraktion von 3D-Modellen und Erweiterung von Google Street View sowie Alexa Skills Programmierung angeboten.
  3. Virtuelle Rundgänge sowie zusammenhängende 3D Visualisierungen werden per Link (zur Drittdienstleister Plattform) zur Einbindung auf Websites verfügbar gemacht und für ein (1) Jahr begrenzt (siehe Ziff. 7.2) zur Verfügung gestellt (zwei (2) Jahre bei Verbrauchern). Ist eine Anschlussnutzung vom Auftraggeber gewünscht, kann dies Gegenstand eines dann abzuschließenden Servicevertrages werden. Auf die Kosten eines solchen Services kann im Angebot bereits hingewiesen werden.
  4. Die Einbindung des Links zu Virtuellen Rundgängen und zusammenhängenden 3D Visualisierungen auf der Webseite des Auftraggebers ist nicht Bestandteil des Leistungsumfangs. Erfolgt die Einbindung per IFrame, so ist eine Erweiterung der jeweiligen Datenschutzbestimmung auf der Webseite des Auftraggebers notwendig. Weitere Beratungs- und Umsetzungsdienstleistungen zur Einbettung in die Webseite des Auftraggebers können separat angefragt und beauftragt werden.
  5. Ist für die anderen Gewerke (360-Grad-Bilder, MatterPak™, Google Earth Rundflüge, Google Earth 3D Modelle) ausdrücklich keine andere Übergabe vereinbart, erhält der Auftraggeber diese über einen Link zum Download.
  6. Die vom Auftragnehmer erstellten Leistungen dienen der Illustration und Visualisierung der aufgenommenen Räumlichkeiten / des aufgenommenen Objektes. Darauf basierend erstellte Pläne, Grundrisse und sonstige Darstellungen ersetzen keine bautechnische Vermessung. Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass die erbrachten Leistungen geringfügige Unregelmäßigkeiten (bspw. Unschärfe, Verzerrung, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen können. Diese stellen ausdrücklich keine Mängel dar, sondern sind Einschränkungen der Bildqualität, die aus dem derzeitigen Stand der Technik hinsichtlich der Bildaufnahme und Verarbeitungstechnik sowie aus den jeweiligen Gegebenheiten resultieren.

§ 5 – ABNAHME UND GEWÄHRLEISTUNGEN

  1. Nach Erhalt der Leistungen hat der Auftraggeber die vertragsgemäße Erfüllung der Leistungen zu prüfen und eine entsprechende Abnahme zu erteilen. Die Abnahme der Leistung gilt als erteilt, wenn sie vom Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Tagen ab Bereitstellung mit aussagekräftiger Begründung verweigert wird oder die erbrachte Leistung oder deren Teile bereits veröffentlicht worden sind. Bei einer etwaigen Abnahmeverweigerung sind die Gründe hierfür aussagekräftig und detailliert vom Auftraggeber darzulegen.
  2. Hat der Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der 360-Grad-Bilder und der Virtuellen Rundgänge sowie der zusammenhängenden 3D Visualisierungen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
  3. Ein Mangel liegt vor, wenn die Tauglichkeit der Leistung zum vereinbarten Zweck gänzlich fehlt oder stark beeinträchtigt ist. Der Auftragnehmer weist nochmals darauf hin, dass 360° Inhalte, Virtuelle Rundgänge sowie zusammenhängende 3D Visualisierungen geringfügige Unregelmäßigkeiten (z. B. Unschärfen, Verzerrungen, falsche Überlagerung der Bilder) aufweisen können. Diese sind als geringfügige Mängel von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  4. Nachbesserungen, die sich auf Grund von Versäumnissen oder der Nichterfüllung von Pflichten des Auftraggebers ergeben oder die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen, sind ausgeschlossen.
  5. Bei Sachmängeln der Leistung ist der Auftragnehmer nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Nachholung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, d. h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Nachholung/Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  6. Bzgl. der Gewährleistungsansprüche wegen Sachmängeln durch Fehler oder Störungen der verwendeten Drittsoftware bzw. Plattformen, wird auf Ziff. 11.4 verwiesen.
  7. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber ohne Zustimmung des Auftragnehmers den Leistungsgegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
  8. Die Gewährleistungszeit beträgt zwölf Monate beginnend mit der vollständigen Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus der vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

§ 6 – NUTZUNGSRECHTE

  1. Die CRUVIDU GmbH ist als Auftragnehmer Urheber aller im Zuge der 360° Produktion aufgenommenen Bilder und Videos im Sinne des § 7 Urheberrechtsgesetz (UrhG).
  2. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber ein einfaches Nutzungsrecht, die erbrachten Leistungen für interne Zwecke, auf der eigenen Homepage oder in den sozialen- und anderen Printmedien zu nutzen. Diese Übertragung ist von dem Zeitpunkt der vollständigen Begleichung der Vergütung des Auftragnehmers an gültig.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, falls nicht abweichend vereinbart, die 360° Inhalte, sowie Virtuellen Rundgänge und zusammenhängenden 3D Visualisierungen sowie 2D Aufnahmen im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden. Dieses gilt auch für die namentliche Nennung des Auftraggebers als Referenzkunde. Der Gebrauch von markenrechtlich geschützten Logos, Produktbezeichnungen und weiteren Warenzeichen des Auftraggebers ist ebenfalls zulässig. Der Auftraggeber hat das Recht, der Nennung als Referenzkunde zu widersprechen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
  4. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte durch den Auftraggeber bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.

§ 7 – DAUER DER GESCHÄFTSBEZIEHUNG

  1. Die Dauer der Geschäftsbeziehung bezieht sich auf den im Angebot festgelegten Zeitraum
  2. Mit der Onlineverfügbarkeit von Daten verbundene Leistungen (Hosting) sind maximal auf ein Jahr (zwei Jahre bei Verbrauchern) ausgelegt. Im Rahmen eines erweiterten Angebotes oder eines gesonderten Servicevertrages kann eine Verlängerung um jeweils ein Jahr erfolgen. Hinsichtlich der Kosten wird auf Ziff. 4.3 und die Unterseite zu Preisen auf der Webseite verwiesen.

§ 8 – VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

  1. Der Auftragnehmer erhält für die vereinbarten Leistungen eine Vergütung basierend auf dem Angebot. Dabei zieht der Auftragnehmer die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer ein und ist verpflichtet diese abzuführen.
  2. Zusätzliche Leistungen erbringt der Auftragnehmer nur gegen gesonderte Vergütung. Ist keine gesonderte Vergütung vereinbart, werden zusätzliche Leistungen gemäß dem regulären Stundensatz des Auftragnehmers abgerechnet.
  3. Der Auftragnehmer kann bei der Ausführung von Änderungswünschen des Auftraggebers eine angemessene Anpassung der Vergütung sowie die Verschiebung etwaig vereinbarter Termine verlangen.
  4. Die Abrechnung erfolgt per Rechnungsstellung nach Abnahme der vereinbarten Leistung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Rechnungseingang, innerhalb von vierzehn Tagen den ausgewiesenen Betrag auf das in der Rechnung angegebene Konto des Auftragnehmers zu überweisen.
  5. Ein Zahlungsverzug gilt nach 30 Tagen BGB (§286 Abs. 3 Satz 1). Der Auftragnehmer ist  berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
  6. Wird ein Auftrag aus Gründen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nicht ausgeführt ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer ein Ausfallhonorar in Höhe von 30% des vereinbarten Honorars zu zahlen, ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf.
  7. Wird ein bereits begonnener Auftrag nicht fertig gestellt, ohne dass dies der Auftragnehmer zu vertreten hat, so steht ihm das volle Honorar zu. Als begonnen gilt ein Auftrag, wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung seiner vertraglich geschuldeten Leistung angefangen hat.

§ 9 – STORNIERUNG

  1. Sollte ein erteilter Auftrag storniert werden, so wird der nicht durchzuführende Auftrag mit 30% der veranschlagten Rechnungssumme in Rechnung gestellt.
  2. Erteilte (Service-)Aufträge die einer Laufzeit unterliegen sind in der Regel über 12 Monate Laufzeit geschlossen und werden im Vorfeld bezahlt. Sollten Aufträge innerhalb der Laufzeit storniert oder gekündigt werden, so werden die zu erwartenden Monate bis Beendung der Laufzeit fällig, es erfolgt keine anteilige Erstattung der bereits gezahlten Beträge.
  3. Ein stornierter Auftrag liegt vor, wenn der Auftraggeber ohne erkennbaren Grund die Durchführung der zugesagten Dienstleistung verweigert.
  4. Eine Stornierung der vereinbarten Dienstleistung kann seitens des Auftragnehmers erfolgen, wenn der Auftraggeber binnen drei Monaten keinen Termin zur Durchführung der Dienstleistung bereitstellt.

§ 10 – KÜNDIGUNG

  1. Serviceverträge (z. B. für das Hosting) haben, wenn nicht anders vereinbart, eine Laufzeit von 12 Monaten und Verlängern sich stillschweigend um jeweils 12 Monate. Es bedarf einer Kündigung mit einer Frist von mindestens drei (3) Monaten zum Laufzeitende.

§ 11 – NUTZUNG DIENSTE DRITTER

  1. Der Auftragnehmer nutzt für die Berechnung und Zurverfügungstellung der 360° Inhalte, Virtuellen Rundgänge sowie zusammenhängenden 3D Visualisierungen Dienste Dritter.
  2. Die Nutzung von Diensten Dritter erfolgt nach den Allgemeinen Geschäftsbeziehungen dieser Drittanbieter.
  3. Werden für die Erstellung und das Hosting der virtuellen Rundgänge die Dienste des technologischen Partners Matterport Inc. in Anspruch genommen, gelten die AGB der Matterport Inc., die über den folgenden Link einsehbar sind: https://matterport.com/legal/terms-of-service/, deren Bestimmungen in ihrer jeweils gültigen Fassung bei der Nutzung des virtuellen Rundgangs zu beachten und einzuhalten sind.
  4. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Innenverhältnis von allen Ansprüchen wegen eines von ihm verursachten Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen der Dienste Dritter einschließlich der Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung frei.

§ 12 – HAFTUNG

  1. Die CRUVIDU GmbH haftet als Auftragnehmer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften. Im Übrigen gilt die Haftung gegenüber dem Auftraggeber nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung den Vertragszweck gefährden würde und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher berechtigterweise vertrauen darf. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Betrag der Gesamtvergütung für den Auftrag, aus welchem der Anlass zur Haftung besteht, beschränkt.
  2. Der Auftragnehmer übernimmt keine direkte oder indirekte Haftung für Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts oder für Schäden oder Ansprüche, welche aus einer abredewidrigen Nutzung des Bildmaterials entstehen. Der Auftraggeber haftet in diesen Fällen allein und stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei. Dies umfasst auch die Freistellung von ggf. entstehenden anwaltlichen Gebühren und Kosten eines Rechtsstreits.
  3. Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
  4. Die Haftung für entgangenen Gewinn des Auftraggebers ist ausgeschlossen.
  5. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden, die durch einen Dienstleister (Software Dritter) des Auftragnehmers verursacht wurden, ist maximal auf den Anteil an der Summe beschränkt, die der Auftragnehmer vom Dienstleister verlangen kann. Der Anteil des Auftraggebers bestimmt sich im Verhältnis seiner Leistung zu anderen anspruchsberechtigten Auftraggebern des Auftragnehmers.

§ 13 – DATENSCHUTZ 

  1. Die dem Auftraggeber im Rahmen einer Geschäftsbeziehung übermittelten erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden elektronisch gespeichert, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung der Geschäftsverbindung notwendig ist.
  2. Zum Datenschutz gelten die Regelungen der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 14 – WIDERSPRUCHSRECHT

  1. Mit der freiwilligen Angabe der E-Mail-Adresse erklärt sich der Auftraggeber damit einverstanden, dass ihm im Rahmen des § 7 Abs. 3 UWG E-Mail-Angebote zu ähnlichen Waren oder Dienstleistungen zugesendet werden dürfen.
  2. Diese Erklärung kann jederzeit widerrufen werden, indem der Auftraggeber den Auftragnehmer kontaktiert oder ein diesbezüglicher Link in der entsprechenden E-Mail ordnungsgemäß genutzt wird.

§ 15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN UND GERICHSTSTAND

  1. Die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer erfolgt als jeweils selbständige Unternehmen und soll keine gesellschaftsrechtlichen Beziehungen zwischen den Parteien begründen.
  2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte in diesem Vertrage ein regelungsbedürftiger Punkt versehentlich nicht geregelt worden sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht beeinträchtigt. In einem derartigen Fall gilt als vereinbart, was die Vertragsparteien in Kenntnis der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung bzw. zur Ausfüllung der Lücke in rechtlich zulässigem und wirksamem Umfang und im Sinne und Geiste dieses Vertrages vereinbart hätten.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, unter Ausschluss von UN-Kaufrecht sowie der Regelungen des internationalen Privatrechts. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung, ihrer Entstehung, Wirksamkeit oder Beendigung der Sitz des Auftragnehmers Oldenburg (in Oldb.) – Niedersachsen / Deutschland.
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